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1. Buchung und Vertragsabschluss
- Die Buchung kann direkt bei "Saaleland-Safari" per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail erfolgen.
- Die ist ebenso bei Reisevermittlern (Reisebüros, Tourismusbüros, Hotels, Pensionen, Campingplätzen u.ä.) möglich.
- Die Buchung und alle Leistungen sowie Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche werden schriftlich erfasst und bestätigt.
- Reisebestätigungen werden nicht verschickt, wenn es sich um kurzfristige Buchungen handelt.
- Für vermittelte Fremdleistungen, die in ihrer Erbringung nicht in der Verantwortung von "Saaleland-Safari" liegen, wird die Haftung ausgeschlossen.
2. Zahlung des Reisepreises
- Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
- Der verbleibende Betrag ist bis zwei Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
- Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisegast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Gleichzeitig erhält der Reisegast den Sicherungsschein und die weiteren Reiseunterlagen.
- Ein Sicherungsschein wird nicht ausgegeben, wenn die Reise einen Tag nicht überschreitet, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Person Euro 75,- nicht übersteigt.
3. Leistungen
- Die dem Reisegast gegenüber gemachten Angaben zu Ziel, Inhalt, Zeiten und Leistungen sind für "Saaleland-Safari" verbindlich. "Saaleland-Safari" behält sich vor, aus berechtigten, wichtigen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisegast vor Buchung informiert wird.
- Die Leistungen richten sich nach deren Beschreibung (Prospekt / Katalog / Internet-Präsenz) sowie den weiteren Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, insbesondere der Reisebestätigung.
- Zusätzliche und besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche der Reisegäste werden in die Reiseanmeldung und in die Reisebestätigung aufgenommen.
4. Preisänderungen
- "Saaleland-Safari" garantiert grundsätzlich die vereinbarten Preise.
- Im Fall von außergewöhnlichen Umständen, die eine Preisänderung nach sich ziehen, wird "Saaleland-Safari" sofortige Rücksprachen mit dem Reisegast nehmen und eine einvernehmliche Regelung anstreben.
- Sollte dies nicht möglich sein, kann der Reisegast kostenlos zurücktreten oder stattdessen andere Leistungen in Anspruch nehmen.
5. Änderungen von Leistungen
- Änderungen und Abweichungen von Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom "Saaleland-Safari" nicht wider besten Wissens und Gewissen herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gibt "Saaleland-Safari" dem Reisegast unverzüglich zur Kenntnis.
- In einem solchen Fall kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen.
- Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.
6. Rücktritt des Kunden
- Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisegast verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
- Bis 21 Tage vor Reisebeginn 5 % des Gesamtreisepreises - mindestens jedoch Euro 20,- pro Person, erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises und danach fallen 50 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
- Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei "Saaleland-Safari" oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisegast wird die schriftliche Form empfohlen.
- Für jeden Reisegast ist eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie ist bereits im Reisepreis enthalten.
7. Änderungen auf Wunsch des Reisegastes
- Verlangt der Reisegast nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann "Saaleland-Safari" den damit verbundenen Aufwand in Rechnung stellen
8. Ersatzreisegast
- Der Reisegast kann sich bis zum Reisebeginn durch eine dritte Person ersetzen lassen, sofern dem hinsichtlich der Anforderungen, die sich aus Reiseart und -verlauf usw. ergeben, nichts entgegensteht.
- Der Reisegast als auch die Ersatzperson haften gegenüber "Saaleland-Safari" gesamtschuldnerisch.
9. Abbruch einer Reise
- Wird eine Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der beim Reisegast liegt (z.B. Krankheit), so wird "Saaleland-Safari" bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielte Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurückzahlen. Dies erfolgt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn der Erstattung Bestimmungen widersprechen.
10. Störung durch den Reisegast
- "Saaleland-Safari" kann den Reisevertrag fristlos und sofort kündigen, wenn der Reisegast trotz Ermahnung weiter so stört, dass die weitere Teilnahme für "Saaleland-Safari" und / oder die anderen Reisegäste nicht mehr zumutbar ist.
- Dies gilt auch, wenn der Reisegast sich nicht an entsprechende Hinweise hält. "Saaleland-Safari" steht dann der Reisepreis weiter zu.
11. Mindestteilnehmerzahl
- Bei erklärten Mindestteilnehmerzahlen und einer Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) kann "Saaleland-Safari" erklären, dass die Reise nicht durchgeführt wird.
- "Saaleland-Safari" wird die Reisegäste unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Reisebeginn informieren.
- "Saaleland-Safari" bietet dem Reisegast die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise an.
- Dem Reisegast wird ggf. unmittelbar nach Informationszugang und persönlicher Rücksprache der bis zu dem Zeitpunkt gezahlte Reisepreis erstattet.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt
- "Saaleland-Safari" ist berechtigt bei Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände den Reisevertrag zu kündigen bzw. eine bereits laufende Reise abzubrechen.
- Im Kündigungsfall wird "Saaleland-Safari" die Rückbeförderung realisieren.
13. Gewährleistung und Abhilfe
- Mängel oder Probleme sind durch den Reisegast sofort und ohne Verzug "Saaleland-Safari" zur Kenntnis zu geben.
- Bei nicht vertragsgemäßen Leistungen durch "Saaleland-Safari" kann der Reisegast Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
14. Mitwirkungspflicht
- Der Reisegast ist verpflichtet, ihm zumutbare Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden oder Störungen gering halten.
15. Haftungsbeschränkung
- Die vertragliche Haftung von "Saaleland-Safari" für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit "Saaleland-Safari" für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen wird die Haftung durch "Saaleland-Safari" ausgeschlossen.
- Bei gegen "Saaleland-Safari" gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, haftet "Saaleland-Safari" bei Sachschäden bis Euro 500,00. Übersteigt der doppelte Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Peron und Reise beschränkt.
- Den Reisegästen wird der Abschluss einer Reiseunfall- und / oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
16. Ausschlussfrist und Verjährung
- Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB kann der Reisegast innerhalb eines Monats nach der Reise gegenüber dem "Saaleland-Safari" geltend machen. Die Verjährung tritt ein Jahr nach Reiseende ein.
17. Salvatoresche Klausel
- Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Saaleland-Safari" oder eines Reisevertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchem Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Weitere Vereinbarungen sind ggf. auf zusätzliche zu vereinbaren, beizufügen und ebenfalls von den Vertragsparteien zu unterschreiben.
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